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Aufwandsteuer auf Übernachtungen

Die Stadt Gedern erhebt in ihrem gesamten Gemarkungsgebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer.

Diese beträgt ab 01.01.2020 1,50 Euro pro Person/Nacht.

 

Von der Entrichtung der Steuer sind befreit:

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. (Bis 11 Jahre)

Begleitpersonen, auf die Schwerbehinderte laut amtlichem Schwerbehindertenausweis angewiesen sind. Merkzeichen B !

Dauercamper, die im Bereich des Gederner See einen Dauerstellplatz vertraglich angepachtet haben.

 

 

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen