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Aufwandsteuer auf Übernachtungen

Die Stadt Gedern erhebt in ihrem gesamten Gemarkungsgebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer.

Diese beträgt ab 01.01.2020 1,50 Euro pro Person/Nacht.

 

Von der Entrichtung der Steuer sind befreit:

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.

Personen, die sich zur Ausübung ihres Berufs oder zu beruflichen Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten.

Begleitpersonen, auf die Schwerbehinderte laut amtlichem Schwerbehindertenausweis angewiesen sind.

Dauercamper, die im Bereich des Gederner See einen Dauerstellplatz vertraglich angepachtet haben.

 

 

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen