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Offenlegung von Entwurfsunterlagen zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen „Tiefbrunnen In der Biege“ und „Brunnen Tempelswald“ der Wirtschaftlichen Betriebe der Sta

07. 05. 2024
Vorschaubild zur Meldung: Offenlegung von Entwurfsunterlagen zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen „Tiefbrunnen In der Biege“ und „Brunnen Tempelswald“ der Wirtschaftlichen Betriebe der Sta

Öffentliche Bekanntmachung

Offenlegung von Entwurfsunterlagen zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen „Tiefbrunnen In der Biege“ und „Brunnen Tempelswald“ der Wirtschaftlichen Betriebe der Stadt Gedern

Stand: 18.04.2024

 

Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung beabsichtigt das Regierungs­präsidium Darmstadt gemäß der §§ 51 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 51 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), und des § 33 und § 76 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473, 475), für die Wassergewinnungsanlagen „Tiefbrunnen In der Biege“ und „Brunnen Tempelswald“ der Wirtschaftlichen Betriebe der Stadt Gedern die Festsetzung eines Wasserschutz­gebietes.

 

Über das geplante Wasserschutzgebiet und dessen Schutzzonen gibt die bereitgestellte Übersichtskarte einen Überblick.

 

Der Entwurf der Schutzgebietsverordnung (Stand: 29.01.2024) kann mit den dazugehörigen Plänen und dem hydrogeologischen Gutachten auch auf der Seite des Regierungspräsidiums Darmstadt eingesehen und heruntergeladen werden:

Regierungspräsidium Darmstadt:   www.rp-darmstadt.hessen.de , unter der Rubrik „Presse -> Öffentliche Bekanntmachungen -> Umweltrecht“.

(https://rp-darmstadt.hessen.de/veroeffentlichungen-und-digitales/oeffentliche-bekanntmachungen/umweltrecht)

 

Die Offenlage erfolgt im Zeitraum von 13.05. bis 15.07.2024 während der allgemeinen Dienstzeiten im Zimmer 208 der Stadtverwaltung Gedern, Schlossberg 7; 63688 Gedern. Zur Einsichtnahme ist ein Termin mit Herrn Grundl (06045/6008-19) oder Herrn Heckert (06045/6008-47) abzustimmen.  

 

Bedenken gegen die Festsetzung des Wasserschutzgebietes, den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zum Entwurf der Schutzgebietsverordnung können bis zum 15.08.2024 (letzter Tag) beim

 

Magistrat der Stadt Gedern

Zimmer 208

Schlossberg 7

63688 Gedern

 

und beim

 

Regierungspräsidium Darmstadt

Abteilung Umwelt Frankfurt
Dezernat 41.1

Gutleutstraße 114

60327 Frankfurt am Main

 

schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. 

 

Bedenken können auch im selben Zeitraum per Mail an gesendet werden.

Wegen etwaiger Entschädigungsansprüche wird auf die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 52 und 96-99 WHG und auf die §§ 34 und 61 HWG, verwiesen.

Regierungspräsidium Darmstadt

Abteilung Umwelt Frankfurt

Aktenzeichen:    RPDA - Dez. IV/F 41.1-79 j 04.40/9-2020/2

Frankfurt, den 18.04.2024

 

 

 

 

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